Seit Sommer 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Wer einen Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Was Mieter und Vermieter beachten müssen.

Das Gesetz

Die Idee des Bestellerprinzips ist einfach: Derjenige, der die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, muss den Makler auch bezahlen. Das kann entweder der Mieter oder der Vermieter sein. In den meisten Fällen betrifft die Neuregelung allerdings Vermieter, weil sie normalerweise diejenigen sind, welche die Makler beauftragen. Bislang konnten sie die Provision – rund 2,38 Nettokaltmieten – auf die künftigen Mieter abwälzen. Das geht nun nicht mehr so leicht. Das Gesetz wurde im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes umgesetzt und gilt seit dem 1. Juni 2015.

Was erhofft sich der Gesetzgeber davon?

Von dem Bestellerprinzip erhofft sich der Gesetzgeber in erster Linie eine Entlastung der Mieter. Gerade in Großstädten ist die Wohnsituation angespannt, viele Menschen müssen um eine knappe Anzahl der Wohnungen konkurrieren. Vor der Einführung des Bestellerprinzips wurden in Berlin beispielsweise vier von fünf Wohnungen über einen Makler vermietet. Das gab sowohl den Vermietern als auch den Maklern eine hohe Marktmacht. Mieter konnten also oftmals gar nicht anders, als die Courtage zu bezahlen. Doch das Prinzip, „Keine Provision, keine Chance auf Wohnung” soll nun nicht mehr gelten. Durch das Bestellerprinzip müssen Makler ihre Provisionsforderungen an den viel besser gestellten Vermietern orientieren. Das kann auch geringere Provisionen bedeuten.

Wie umgehen Makler die neue Regelung?

Bei einigen Wohnungs-Annoncen finden Mieter auch heute Sätze, welche die Zahlung einer Vermittlungsgebühr nahe legen. Der Mieterverein Hamburg warnt zum Beispiel, dass vermehrt Wohnungsangebote mit dem Zusatz „Ohne Courtage- Vertragsgebühr in Höhe von Euro 250,– zzgl. Mwst.“ inseriert werden. Solche Forderungen sind unzulässig und sollen Mieter stutzig werden lassen. Hat der Mieter die Gebühr bereits gezahlt, kann er die Summe bis zu drei Jahre nach der Zahlung zurückfordern. Der Makler macht sich durch solche Annoncen übrigens strafbar: Bis zu 25.000 Euro Geldbuße drohen ihm dann.

Welche Alternativen gibt es?

In den vergangenen Monaten haben Startups begonnen, die Lücke zu füllen, welche die Makler hinterlassen haben. Die Plattform McMakler zum Beispiel nimmt eine gestaffelte Provision für die Vermittlung der Wohnung. Wer für eine Wohnung bis zu 1200 Euro Nettokaltmiete verlangt, zahlt im erfolgreichen Vermittlungsfall 498 Euro Makler-Courtage. Domiando bietet seinen Vermieter-Kunden Leistungs-Pakete: Für 299 Euro übernimmt die Firma die Vermarktung der Wohnung im Internet, die Terminkoordination mit den potenziellen Mietern sowie den Vertragsabschluss. Einige der Plattformen setzen bei der Mieter-Suche auf das Dating-Prinzip. Auf mietercasting.de beispielsweise können sich sowohl Mieter als auch Vermieter registrieren. Haben beide Parteien genug Übereinstimmungen, können sie miteinander in Kontakt treten.

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